Denkmalpflege
Der Bezirk Oberbayern möchte Privatleute und auch Institutionen bei der Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, (Garten-)Anlagen und sonstigen Einrichtungen (z.B. Orgeln) unterstützen.
Dazu können Zuwendungen in Höhe von 10% (Regelfall) bis maximal 20% (besonderer Förderbedarf) des denkmalpflegerischen Mehraufwandes gewährt werden, maximal jedoch 50.000,- Euro.
Für Anträge im Bereich der Denkmalpflege gibt es keine Frist zur Einreichung, diese können laufend das ganze Jahr hindurch bei uns eingereicht werden (bitte Antragsweg beachten).
Der Antrag sowie ein Merkblatt zum Antragsweg stehen Ihnen hier rechts zum download zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Förderrichtlinien (ebenfalls download rechts).
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 08857 / 88-852.