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  • Denkmalpflegerischer Mehraufwand

    Es kann auch nur der so genannte "denkmalpflegerische Mehraufwand" bezuschusst werden. Dieser ist die Differenz aus den entstandenen Mehrkosten, abzüglich der Kosten für den "normalen" Erhaltungsaufwand, der finanziert werden müsste, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen würde.